Förderungen

Bei der Förderung der Jugendarbeit von Jugendorganisationen handelt es sich um eine übertragene Aufgabe, die der Kreisjugendring an der Stelle bzw. im Auftrag des Landkreises übernimmt. Die finanziellen Mittel, die dabei zur Auszahlung kommen sind öffentliche Gelder des Landkreises, also Steuergelder. Sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen von der Kommune zu erbringen, allerdings ist der Umfang, d.h. die Höhe, nicht detailliert festgelegt.

Die Zuschussrichtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vorstand und Delegierten in Abstimmung mit dem Landratsamt Mühldorf am Inn überarbeitet und gelten ab dem 01.01.2025.

Alle Informationen und die ausführliche Förderrichtlinien finden Sie hier. Unbedingt vor Antragstellung durchlesen, da unten jeweils nur ein kurzer Auszug dargestellt wird.

 


Die Grundförderung 


Förderung von Geräten und Materialien


Förderungen von Freizeitmaßnahmen

Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und Seminare

Veranstaltungen der internationalen Jugendbegegnung